Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.

Die Umweltprämie ist eine Reaktion der Politik auf die Wirtschaftskrise Anfang 2009. Sie soll zum einen den Absatz von Kraftfahrzeugen fördern und damit die Automobilindustrie stützen und zum anderen durch Erneuerung der Fahrzeugflotte die gesamten Verkehrsemissionen senken. Die Auswirkungen der Umweltprämie auf beide Ziele sind umstritten.

Die Umweltprämie muss nicht als Einkommen versteuert werden, wird jedoch auf Sozialleistungen des zweiten Sozialgesetzbuches (Hartz IV) als Einkommen angerechnet.

Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Um eine Reservierung für die Umweltprämie zu erhalten, kann ab diesem Datum, ab 08:00 Uhr, mit dem dann unter www.ump.bafa.de eingestellten online-Formular „UMP-Neu“ der Reservierungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Dem Antrag ist zwingend als Anlage im pdf-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug beizufügen. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsreihe reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Ein ausschließliches Onlineverfahren ist notwendig, um eine objektive zeitliche Reihung des Eingangs der Reservierungsanträge und eine möglichst schnelle Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.